Neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ab 22.11.2022


Liebe Patientenbesitzer:innen, 


wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, wurde die GOT in diesem Jahr überarbeitet und tritt ab morgen, den 22.11.2022 in Kraft. 


Was ist die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) überhaupt?
Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten.
Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung von der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen, des Wertes des Tieres und der örtlichen Verhältnisse.


GOT (ab 22.11.2022): Neue GOT


Weitere Informationen zur Änderung der GOT finden Sie auf den hier unten aufgeführten Links zur Bundes- sowie Landestierärztekammer. 




Im Zuge der GOT-Änderung, empfehlen wir jedem Tierhalter/ jeder Tierhalterin sich mit dem Thema der Tierkrankenversicherungen auseinanderzusetzen. 


Dafür gibt es im Internet, sowie vielleicht auch von Ihren privaten Versicherungen, sehr gute Auskünfte. 

Für die Hundehalter haben wir hier die sog. Eisbaum-Tabelle angefügt. Diese bietet Hundehaltern einen guten Überblick über die KV.


Achten Sie dabei bitte auf die Leistungen der KV, die zu zahlenden Beiträge sowie mögliche Kriterien für eine Aufnahme (Hunde- bzw. Katzenrasse, Vorerkrankungen etc.).




Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns jederzeit ansprechen. 


(Weitere Informationen: )

Informationen für Tierhalter:innen

Bundesgesetzblatt zur GOT 2022

GOT-Anpassung